WAHLARZT

Was bedeutet Wahlarzt?

Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlich verankerten Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.
Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur jeweiligen Krankenkasse des Patienten steht. Er hat entweder gar keine Kassenverträge oder nur solche mit bestimmten Kassen. In meinem Fall: KFA.

Was hat der Wahlarzt zu bieten?

Das gesamte Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
Viele Leistungen, die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind.
( „ZEIT“ ist keine Leistung im Sinn der Krankenkassen)
Flexible Ordinationszeiten und minimale Wartezeiten.
Für jeden Patienten zugänglich.
Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit weiteren Fachärzten (Wahlärzten und Kassenärzten).

Was kostet der Wahlarzt?

Honorare werden direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet.
Scheuen Sie Sich nicht, mich vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wie viel?

Bei Ihrer Krankenkasse:

  • Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die zur Abrechnung mit der Kasse geeignet ist. Weiters ein Ansuchen um Kostenersatz, in das Sie nur mehr Ihre Kontonummer einsetzen (auch Postanweisungen sind möglich). Zusätzlich erhalten Sie ein bereits an die Krankenkasse adressiertes Kuvert, da diese Ihnen das Geld refundieren wird.
  • Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. (80% des Kassentarifes – nicht der bezahlten Summe ).
  • Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
  • Bei Ihrer Privatversicherung
  • Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

Machen Sie von der Kostenerstattung Gebrauch!